Das ist eine klassiche Frage die bei der Planung eines Wohnhauses sicher immer wieder auftritt, denn Argumente wie:
- "Ich kann doch mal kurz nen Fenster aufmachen"
- "Das lüftet doch von alleine- mein Haus ist nicht so dicht."
- "Brauch ich nicht."
sind sicher genügend da, die einen Bauherrn vor einer kontrollierten Lüftung abhalten.
Doch nur die wenigsten erkundigen sich näher darüber was in Ihrem zukünftigen Heim denn so alles passiert. Vor allem was das wichtige Elixier LUFT betrifft.
JA- LUFT ist ein Lebensmittel! Auch wenn das viele nicht war haben wollen. Mit schlechter Luft lebt es sich schlecht.
Haben Sie nicht auch schon mal in einem kleinen Zimmer geschlafen und sind am anderen Tag gewundert warum Ihnen der Schädel brummt und Sie nicht wirklich ausgeschlafen sind? Warum denn- sicher war das Zimmer nur mit einem Fenster zur Straße, also haben Sie es über Nacht zu gelassen. Wenn man beachtet, dass aus hygienischen Gründen eine Luftwechselrate von 0,5 (1/h) empfehlenswert ist, sollte man sich nicht wundern.
Was bedeutet diese Luftwechselrate?
Kurz und knapp- der Luftinhalt des gesamten Raumes sollte alle 2h einmal komplett ausgetauscht werden! Dann entspricht es dem aktuellen Hygienestandart.
Upps- denken sich nun viele- "Was atme ich denn da die ganze Nacht über für verbrauchte Luft ein?"
Nicht nur das Einatmen der verbrauchten Luft ist es, sondern auch der Austausch der Feuchte die ich als Lebewesen damit in die Umluft gebe sollte entfernt werden um dem Raum/ Gebäude nicht langfristig zu schädigen.
Auf der Seite von Luftdicht.de gibt es dazu einige gute Erklärungen.
Aber auch den rechtlichen Aspekt sollte man als Hausherr und Planer nicht außer Acht lassen. Der Bundesverband für Wohnraumlüftung e.V. hat dazu ein Rechtsgutachten veranlasst, welches ein recht erschreckendes Ergebnis abliefert.
Zitat aus der Zusammenfassung:
"Ergebnis kurz und knapp:
Planer und Bauausführende, die bei Neubau oder Renovierung eines Wohnhauses
auf eine kontrollierte Lüftungsanlage verzichten, setzen sich Haftungsrisiken
aus. Zwar kann heute noch nicht zuverlässig davon ausgegangen werden, dass
eine Lüftungsanlage zwingend erforderlich ist, doch birgt die Alternative, den
vorgeschriebenen Luftaustausch allein der zusätzlichen Fensterlüftung der Bewohner
zu überlassen, erhebliche rechtliche Risiken."
Die Zusammenfassung des Gutachtens können Sie sich dort herunterladen.
FAZIT:
Bei den heutigen, sinnvollen Vorschriften (Energieeinsparverordnung (EnEV) und die DIN 4108-2) sein Haus dauerhaft luftundurchlässig abzudichten, geht KEIN WEG an einer kontrollierten Wohnraumlüftung vorbei!
Wenden Sie als Bauherr, oder solcher der es werden will, sich an den Planer Ihres Vertrauens, oder vorab besuchen Sie eine der vielen Energieberatungsstellen und informieren Sie sich was möglich ist. Eventuell bekommen Sie auch noch völlig neue Ideen was Sie in Ihrem zukünftigen Heim noch optimieren können. Bei tieferen Fragen zur Gesundheit beim Wohnen sind Baubiologen eine sehr gute Anlaufstelle.
Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich auch jederzeit an uns wenden:
info@lust-kg.de oder telefonisch unter +49 (7443) 2409497
Dietmar Lust